Vorteile einer Internet-Scheidung


 Die Vorteile der Scheidung per Internet - Was haben Sie davon?

Die Scheidung per Internet bietet seinen Nutzern etliche Vorteile, die im Folgenden näher erläutert werden.

  1. Ein enormer Vorteil der Internetscheidung ist die Nutzung moderner Kommunikationsmittel und die damit verbundene Zeitersparnis. Die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt erfolgt hierbei via E-Mail, Telefon und Fax, sodass die jeweiligen Angelegenheiten umgehend bearbeitet werden können. Dies führt letztlich zu einer Verkürzung der Gesamtdauer der Scheidung, sodass eine Trennung mitunter bereits nach drei Monaten rechtskräftig sein kann.
  2. Ein weiterer signifikanter Vorteil der Scheidung via Internet ist die Kostenersparnis. Durch die Tatsache, dass die Kommunikation primär durch die modernen Kommunikationsmittel erfolgt, gehören lästige Fahrten ins Anwaltsbüro der Vergangenheit an.
  3. Darüber hinaus kann die Scheidung per Internet deutschlandweit erfolgen. Demzufolge könnte man sich wohnhaft in Hamburg von einem in München ansässigen Rechtsanwalt scheiden lassen. Dies ist insbesondere für ältere Menschen sowie für provinzielle Bewohner von Vorteil, die zum Beispiel aufgrund physischer Beeinträchtigungen oder unzureichender Infrastrukturen nur unter größten Anstrengungen das Anwaltsbüro erreichen.
  4. Überdies kann die Scheidung für Geringverdiener (z.B. Bezieher von Sozialhilfe oder Hartz IV) unter Umständen kostenlos erfolgen. In diesem Fall stellt der Rechtsanwalt umgehend bei Eingang des Scheidungsauftrages einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.
  5. Durch den Einsatz und der Verfügbarkeit moderner Kommunikationsmittel steht man immer im direkten Kontakt zu seinem Rechtsanwalt, sodass Fragen und Sachverhalte direkt und schnell geklärt werden können.


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*Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei mir die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Scheidungsverfahren und das kostenlose Orientierungsgespräch nicht günstiger als bei anderen Anwälten sind. Ich berechne nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das angebotene Orientierungsgespräch stellt keine Beratung i.S. des RVG dar.
**"Online Scheidung oder Internetscheidung" bedeutet nicht, dass ein Scheidungsverfahren tatsächlich online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Scheidungsauftrag und die Korrespondenz mit dem Anwalt über das Internet und per Mail vorgenommen werden.


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