Der Ablauf einer Internet-Scheidung


 Der Ablauf - Wie funktioniert eine Ehescheidung über Scheidung-Internet.de.

Die Scheidung per Internet gliedert sich in vier Schritte:

  1. Nachdem das Scheidungsformular beim Rechtsanwalt eingegangen ist, fertigt dieser den Scheidungsantrag an und übergibt diesen in der Regel innerhalb von 24 Stunden an das jeweilige zuständige Familiengericht. Hierbei empfiehlt sich die Nutzung moderner Kommunikationsmittel und entsprechender Online-Formulare. In Folge dessen kann sich die Gesamtdauer der Scheidung immens reduzieren.
  2. Nach Eingang des Scheidungsantrages beim Familiengericht erhält man hierüber eine Bestätigung sowie eine Aufforderung, den anfallenden Gerichtskostenvorschuss zu entrichten. Im Falle einer Verfahrenskostenhilfe entfallen diese Kosten gleichwohl. Daraufhin wird der Scheidungsantrag dem Ehepartner zugesandt. Alsbald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die Gerichtskosten zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, sodass der Antragssteller die Hälfte der Kosten erstattet bekommt.
  3. Hierauf folgt im dritten Schritt die Überprüfung des Versorgungsausgleichs. Sollte die Ehe dabei weniger als drei Jahre Bestand gehabt haben, wird dieser Prozess lediglich auf Antrag initiiert. Andernfalls erhalten Antragssteller sowie Ehegatte einen diesbezüglichen Fragebogen und einen Gerichtstermin für die Scheidung.
  4. Abschließend müssen beide Parteien zur mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht erscheinen, was bei einvernehmlichen Trennungen lediglich wenige Minuten dauert. Der Gesamtprozess der Scheidung per Internet beträgt zirka fünf bis sechs Monate. Da die Scheidung per Internet deutschlandweit durchgeführt werden kann, kann es vorkommen, dass sich der Rechtsanwalt durch einen Kollegen vor Gericht vertreten lassen muss, da der Anfahrtsweg zu groß ist. In diesem Fall entstehen natürlich keine zusätzlichen Kosten.


Unverbindliches Orientierungsgespräch *

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*Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei mir die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Scheidungsverfahren und das kostenlose Orientierungsgespräch nicht günstiger als bei anderen Anwälten sind. Ich berechne nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das angebotene Orientierungsgespräch stellt keine Beratung i.S. des RVG dar.
**"Online Scheidung oder Internetscheidung" bedeutet nicht, dass ein Scheidungsverfahren tatsächlich online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Scheidungsauftrag und die Korrespondenz mit dem Anwalt über das Internet und per Mail vorgenommen werden.


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