Verfahrenskostenhilfe im Ehescheidungsverfahren - bei uns erfahren Sie ob Sie Anspruch haben


 Prüfung des Anspruches auf Verfahrenskostenhilfe in Ihrem Scheidungsverfahren

Anfrage / Erhebung zum Anspruch auf PKH

Einkommen

Sind Sie erwerbstätig? | Ja Nein freiwillige Angabe
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freiwillige Angabe freiwillige Angabe freiwillige Angabe freiwillige Angabe

Ausgaben / Belastungen

Miete inkl. Heiz- und Nebenkosten? freiwillige Angabe
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Versicherungen / Beitrag €/mtl. freiwillige Angabe

Kontaktangaben

Pflichtangabe freiwillige Angabe

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Schutz Ihrer Daten. Datenschutz


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kontakt
Um Ihnen Auskunft darüber geben zu können, ob für Sie die Prozeßkostenhilfe in Frage kommt und somit bei Ihrer Scheidung für Sie keine Kosten entstehen, benötigen wir folgende Angaben zu Ihrer finanziellen Situation.
Bitte füllen Sie das Anfrageformular hierzu möglichst vollständig aus.




Sollten Sie keinen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, erstellen Wir Ihnen selbstverständlich gerne einen Kostenvoranschlag!










Unverbindliches Orientierungsgespräch *

Unverbindliches  Orientierungsgespräch

Rufen Sie mich jetzt an, für ein kostenfreies Erstgespräch zu Ihrem Scheidungsverfahren in Münster! Ich informiere Sie gerne über den Ablauf und alle wichtigen Fagen zu Ihrer Scheidung
Telefon: 0251 - 5 777 5

Unverbindlicher Kostenvoranschlag

Unverbindlicher Kostenvoranschlag - Scheidungsverfahren Münster

Fordern Sie noch heute einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihr Scheidungsverfahren an! Natürlich beantragen wir für Sie ggf. Verfahrenskostenhilfe. Auch eine Ratenvereinbarung ist jederzeit möglich.



Internet-Scheidung ** - günstig, schnell und zuverlässig!

Die gesamte Abwicklung Ihres Scheidungsverfahrens über mein Büro kann problemlos online, per Post oder telefonisch durchgeführt werden.

Sie senden uns per Post, Fax oder Online einen Scheidungsauftrag - wir leiten alles in die Wege, und bis auf einen (leider unumgänglichen) aber nur wenige Minuten dauernden Termin vor Gericht, entstehen Ihnen keine zeitraubenden und kostenintensiven weiteren Termine.




*Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei mir die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Scheidungsverfahren und das kostenlose Orientierungsgespräch nicht günstiger als bei anderen Anwälten sind. Ich berechne nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das angebotene Orientierungsgespräch stellt keine Beratung i.S. des RVG dar.
**"Online Scheidung oder Internetscheidung" bedeutet nicht, dass ein Scheidungsverfahren tatsächlich online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Scheidungsauftrag und die Korrespondenz mit dem Anwalt über das Internet und per Mail vorgenommen werden.