Formular zur Beauftragung Ihrer Ehescheidung über Scheidung-Internet.de.

Mit dem Formular auf dieser Internetseite werden alle für die Beauftragung Scheidung erforderlichen Informationen erfasst.

Sobald das Antragsformular eingegangen ist, wird Ihres Scheidungsverfahren bearbeitet und eingeleitet.

Kontaktangaben des Antragstellers      -      per Fax an 0251-57776

Antragsteller (voller Name)
Pflichtangabe
Telefon
Pflichtangabe
ggf. Telefax
ggf.
Email-Adresse
Pflichtangabe

Angaben zur Ehefrau

Vornamen (alle)
bitte angeben wenn bekannt
Nachname
bitte angeben wenn bekannt
Geburtsdatum
bitte angeben wenn bekannt
Straße, Hausnummer
bitte angeben wenn bekannt
PLZ, Wohnort
bitte angeben wenn bekannt
Staatsangehörigkeit
bitte angeben wenn bekannt

Einkommen (netto / monatlich)
bitte angeben wenn bekannt
Die Ehefrau ist Antragstellerin

Angaben zum Ehemann

Vornamen (alle)
bitte angeben wenn bekannt
Nachname
bitte angeben wenn bekannt
Geburtsdatum
bitte angeben wenn bekannt
Straße, Hausnummer
bitte angeben wenn bekannt
PLZ, Wohnort
bitte angeben wenn bekannt
Staatsangehörigkeit
bitte angeben wenn bekannt

Einkommen (netto / monatlich)
bitte angeben wenn bekannt
Der Ehemann ist Antragsteller

Letzte gemeinsame Anschrift

Straße, Hausnummer
bitte angeben wenn bekannt
PLZ, Wohnort
bitte angeben wenn bekannt

Gemeinsame Kinder

Bitte geben Sie für jedes Kind den vollen Namen und das Geburtsdatum an.
Kind 1
bitte angeben wenn bekannt
Kind 2
bitte angeben wenn bekannt
Kind 3         
bitte angeben wenn bekannt
Kind 4         
bitte angeben wenn bekannt

Aktueller Aufenthalt der gemeinsamen Kinder

Beim Vater | Bei der Mutter | Bei Dritten

Einigkeit bezüglich der gemeinsamen Kinder

Bitte geben Sie an, zu welchen Punkten Einigkeit besteht:
Sorgerecht Besuchsrecht Kindesunterhalt

Angaben zur Eheschliessung

Zeitpunkt der Eheschließung
bitte angeben wenn bekannt
Ort der Heirat
bitte angeben wenn bekannt
Heiratsregisternummer
bitte angeben wenn bekannt

Art und Zeitpunkt der Trennung

Zeitpunkt der Trennung
bitte angeben wenn bekannt
Die Trennung erfolgte:
innerhalb der gemeinsamen Wohnung
durch Auszug der Ehefrau
durch Auszug des Ehemanns


Läuft zur Zeit zwischen den Ehegatten ein Gerichtsverfahren?

ja   |  nein

Ist der Versorgungsausgleich durch notariellen Vertrag ausgeschlossen?

ja   |  nein

Bei einer Ehedauer von weniger als 3 Jahren einschließlich Trennungszeit:

Soll ein Antrag auf Versorgungsausgleich gestelt werden ?

ja   |  nein

Zu welchen Fragestellungen besteht eine Einigung?

Besteht eine Einigung zum Ehegattenunterhalt?

ja   |  nein

Besteht eine Einigung zur Ehewohnung?

ja   |  nein

Besteht eine Einigung zum Hausrat?

ja   |  nein

 

Vollmacht

Hiermit erteile ich Rechtsanwalt Niklas Clamann, Grevener Straße 418 - 48159 Münster Prozessvollmacht gem. § 78 und §§ 81 ff ZPO wegen Ehescheidung zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur umgehenden Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

ja, hiermit erteile ich die Vollmacht

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Ihre Nachricht

Bitte geben Sie hier weitere Einzelheiten zu Ihrem Scheidungsantrag an, die über das Formular ggf. nicht erfasst werden können.




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kontakt



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Ort und Datum                                                         Unterschift des Antragstellers


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*Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei mir die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Scheidungsverfahren und das kostenlose Orientierungsgespräch nicht günstiger als bei anderen Anwälten sind. Ich berechne nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das angebotene Orientierungsgespräch stellt keine Beratung i.S. des RVG dar.
**"Online Scheidung oder Internetscheidung" bedeutet nicht, dass ein Scheidungsverfahren tatsächlich online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Scheidungsauftrag und die Korrespondenz mit dem Anwalt über das Internet und per Mail vorgenommen werden.