Scheidung Internet - Ihre Internetscheidung bundesweit - duch Scheidungsanwalt online über das Internet


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Rechtsanwalt - Scheidung Internet

Eine Ehescheidung über das Internet, ist das denn möglich?
Diese Frage stellen sich mit Recht viele, die von dieser Möglichkeit der Ehescheidung erfahren.
Im Grunde handelt es sich aber bei einer sogenannten Internetscheidung um ein völlig reguläres Scheidugsverfahren.
Lediglich die Kommunikation zwischen Mandant und Scheidungsanwalt, also beispielsweise die Beauftragung des Anwaltes oder die übermittlung wichtiger Daten findet online, also über das Internet statt.

So sparen Sie bei einer Scheidung über das Intrernet nicht nur Zeit und Nerven. sondern auch sondern auch bares Geld.
Ich arbeite seit vielen Jahren als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Familienrecht und habe mich auf die Durchführung von Ehescheidungen - insbesondere auf Scheidungen über das Internet - konzentriert und beantworte Ihnen gerne alle Ihre rechtlichen Fragen zu den Themen Scheidung, Trennung, und Unterhalt.


Unverbindliches Orientierungsgespräch *

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Unverbindlicher Kostenvoranschlag

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Fordern Sie noch heute einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihr Scheidungsverfahren an! Natürlich beantragen wir für Sie ggf. Verfahrenskostenhilfe. Auch eine Ratenvereinbarung ist jederzeit möglich.



Internet-Scheidung ** - günstig, schnell und zuverlässig!

Die gesamte Abwicklung Ihres Scheidungsverfahrens über mein Büro kann problemlos online, per Post oder telefonisch durchgeführt werden.

Sie senden uns per Post, Fax oder Online einen Scheidungsauftrag - wir leiten alles in die Wege, und bis auf einen (leider unumgänglichen) aber nur wenige Minuten dauernden Termin vor Gericht, entstehen Ihnen keine zeitraubenden und kostenintensiven weiteren Termine.

Rufen Sie mich einfach zu einem unverbindlichen Orientierungsgespräch* an und lassen sich telefonisch oder per Mail einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen.

Kostenvoranschlag einholen!
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Weitere umfassende Informationen zum Thema Scheidung

Umfangreiche Informationen zum Thema Scheidung und Online-Scheidung, verschiedene Ratgeber, Tipps, FAQ und detaillierte rechtliche Texte,
finden Sie auf unserer Webseite www.online-scheidung-deutschland.de

Kosten der Scheidung per Internet

Die Kosten einer Scheidung hängen in erster Linie mit den Nettoeinkünften beider Ehepartner zusammen.
In diesem Kontext stellen sich primär die folgenden Fragen:
  1. Wie hoch sind die monatlichen Nettoeinnahmen beider Eheleute?
  2. Gibt es unterhaltsberechtigte Kinder?
  3. Wird die Scheidung einvernehmlich durchgeführt?
Den ersten Punkt betreffend gilt die Faustregel, je geringer das gemeinsame Nettoeinkommen,
desto geringer sind die Scheidungskosten. Sofern das Einkommen äußerst gering ist, was beispielsweise bei Beziehern
von Sozialhilfe oder Hartz 4 der Fall ist, kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht gestellt werden,
womit die Scheidung zuweilen kostenlos erfolgen kann.

Sofern unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind (auch aus vorherigen Beziehungen)
senkt dies die Gesamtkosten der Scheidung ebenfalls.
Sofern die Scheidung einvernehmlich erfolgt, kann die Scheidung mit der Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes
durch eine der Parteien durchgeführt werden. Die jeweils andere Partei braucht lediglich der Scheidung zuzustimmen.

Neben diesen grundsätzlichen Faktoren, die die Scheidungskosten bestimmen, reduzieren sich selbige
bei der Scheidung per Internet durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel. Die Bearbeitung der Angelegenheiten via E-Mail,
Telefon und Fax lassen Fahrten ins Anwaltsbüro obsolet werden, was neben einer Zeit- vor allem eine Kostenersparnis bedingt.

Reform Scheidungsrecht

Durch die Reformen des Familienrechtes in den Jahren 2008 und 2009 kam es zu Veränderungen im Unterhalts-
Güter- und Versorgungsausgleichsrecht.


Eine grundlegende Frage, die sich auch bei der Scheidung per Internet stellt, ist die folgende:

Wann kann eine Ehescheidung rechtskräftig vollzogen werden?

Grundsätzlich kann eine Ehe dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.
Das Schuldprinzip spielt hierbei keine Rolle mehr. Damit jedoch der Scheidungsantrag
beim Familiengericht gestellt werden kann und die Bearbeitung durch das Gericht erfolgt,
muss das Ehepaar mindestens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben (das sogenannte Trennungsjahr).

In dieser Zeit müssen die beiden Parteien nicht nur räumlich getrennt sein,
sondern darüber hinaus einen selbstständigen Haushalt bewirtschaften.
Gegenseitige Hilfestellungen und Leistungen wie Wäsche waschen oder Kochen
sind in dieser Zeit zu unterlassen.

Alsbald das Trennungsjahr absolviert wurde, kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht
eingereicht werden (Viele Gerichte akzeptieren auch, wenn der Scheidungsantrag schon nach einer Trennungszeit
von 9-10 Monaten eingereicht wird).

In diesem Fall ist das Gericht vom Scheitern der Ehe überzeugt und führt die Ehescheidung durch,
wenn beide Parteien die Scheidung wünschen.
Sollte eine Trennung bereits seit mehr als drei Jahren vorliegen, wird dem Scheidungsantrag
anstandslos stattgegeben.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird in der Regel der sogenannte
Versorgungsausgleich durchgeführt.

In diesem Kontext werden in der Regel die bisherigen während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche
beider Eheleute ermittelt und jeweils hälftig geteilt.
Über eventuelle Ausnahmen und Sonderregelungen informiere ich Sie gern.

Was man über die Kosten einer Scheidung wissen sollte

Informationen über Scheidungskosten sowie einen Scheidungskostenrechner finden Sie unserer neuen Seite zur Online-Scheidung. Hier erhalten Sie ebenfalls umfangreiche Informationen zum Scheidungsrecht und zur sogenannten Internetscheidung

Sofern das Trennungsjahr noch nicht vollzogen wurde, sollte man vom Einreichen des Scheidungsantrages absehen.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass dieser vom Gericht ablehnt wird und die schon angefallenen
Kosten vom Antragssteller getragen werden müssen.

*Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei mir die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Scheidungsverfahren und das unverbindliche Orientierungsgespräch nicht günstiger als bei anderen Anwälten sind. Ich berechne nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das angebotene Orientierungsgespräch stellt keine Beratung i.S. des RVG dar.
**"Online Scheidung" oder Internetscheidung bedeutet nicht, dass ein Scheidungsverfahren tatsächlich online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Scheidungsauftrag und die Korrespondenz mit dem Anwalt über das Internet und per Mail vorgenommen werden.